Eilantrag gegen das Verbot des Handels mit Cannabisjungpflanzen erfolglos

Der gewerbliche Handel mit eingepflanzten Cannabisjungpflanzen ist verboten. Dies hat das VG Köln entschieden und den Eilantrag eines Unternehmers gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln abgelehnt (Az. 1 L 1371/25).

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