Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, weil seine Arbeitsunfähigkeit aufgrund nachgewiesener Spannungskopfschmerzen glaubhaft feststand (Az. 3 SLa 138/25).
Fachkräftemangel nimmt weiter ab
Unternehmen in Deutschland klagen derzeit seltener über Fachkräftemangel. Im Oktober erklärten 25,8 Prozent der Unternehmen, dass ihre Geschäftstätigkeit wegen fehlenden Personals eingeschränkt sei. Im vierten