Rufbereitschaft – kein Unfallversicherungsschutz bei Treppensturz im eigenen Heim

Wer sich in seiner eigenen Wohnung in Rufbereitschaft befindet, dann zu einem Noteinsatz gerufen wird und auf dem Weg zur Haustür stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 3 U 42/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Fachkräftemangel nimmt weiter ab

Unternehmen in Deutschland klagen derzeit seltener über Fachkräftemangel. Im Oktober erklärten 25,8 Prozent der Unternehmen, dass ihre Geschäftstätigkeit wegen fehlenden Personals eingeschränkt sei. Im vierten