Das BMF hat die Regelungen der steuerlichen Anerkennung des Betriebsausgabenabzugs von Aufwendungen für die Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit R 4.10 Absatz 5 bis 9 EStR neu festgelegt (Az. IV C 6 – S 2145/00026/005/033).
EU-Geldwäschepaket: Neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten
Die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, ausgestaltet durch delegierte Rechtsakte der europäischen Anti Money Laundering Agency, könnte den mühsam gefundenen Kompromiss zwischen BRAK, Banken sowie Bundesfinanz- und