Das BMF hat die Regelungen der steuerlichen Anerkennung des Betriebsausgabenabzugs von Aufwendungen für die Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit R 4.10 Absatz 5 bis 9 EStR neu festgelegt (Az. IV C 6 – S 2145/00026/005/033).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese