Das BMF hat die Regelungen der steuerlichen Anerkennung des Betriebsausgabenabzugs von Aufwendungen für die Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit R 4.10 Absatz 5 bis 9 EStR neu festgelegt (Az. IV C 6 – S 2145/00026/005/033).
Anteil leicht gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
Aktuell gilt vermehrtes Arbeiten im Homeoffice angesichts der weltweiten Ölknappheit und der gestiegenen Kraftstoffpreise auch als Möglichkeit zum Spritsparen. Im Jahr 2025 waren 25 %