Arbeitsunfall bei Nachsuche nach Wild bestätigt – Sozialgericht gibt Klage statt

Das SG Hannover hat entschieden, dass ein Unfall, den ein Jagdscheininhaber im August 2021 während einer Nachsuche nach einem verletzten Reh erlitt, als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist (Az. S 58 U 250/22).

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