Betreibt die Verteidigung eine in sinnloser Weise automatisierte Prozessführung mit Schriftsätzen, die am Tatvorwurf weit vorbeigehende Textbausteine und zudem frei erfundene Behauptungen zum Verfahrensgeschehen enthalten, so hat sie lt. KG Berlin damit zu rechnen, dass ihr der Erfolg selbst dann zu versagen sein könnte, wenn sie einmal, gewissermaßen als Zufallstreffer, einen allein auf Verfahrensrüge zu beachtenden Rechtsfehler „aufzeigen“ sollte“ (Az. 3 ORbs 164/25).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese