Das VG Trier hat die Klage einer „Brautstylistin“ abgewiesen und entschieden, dass sie sowohl für ihre Tätigkeit als „Hair Artist“ der Eintragungspflicht in die Handwerksrolle unterliegt, keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung für Hochsteckfrisuren hat und rechtmäßig als „Make-up Artist“ im Gewerbeverzeichnis geführt wird (Az. 2 K 5830/25.TR).
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei ausländischer Fluggesellschaft
Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der am Stationierungsort Flughafen BER gewählte Betriebsrat einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland auch vor der rechtskräftigen Entscheidung