Neu zugelassene Elektroautos sollen weiterhin von der Kfz-Steuer befreit werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/2672) hat der Finanzausschuss am 03.12.2025 gebilligt.
Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG)
Das BMF hebt das Schreiben vom 22. Februar 2023 auf (Az. IV C 3 – S 2196/00040/006/008).