Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Data Act-Durchführungsgesetz (BT-Drs. 21/2998) vorgelegt. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können.
Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG)
Das BMF hebt das Schreiben vom 22. Februar 2023 auf (Az. IV C 3 – S 2196/00040/006/008).