Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG)

Das BMF hebt das Schreiben vom 22. Februar 2023 auf (Az. IV C 3 – S 2196/00040/006/008).

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