Der BGH hat entschieden, dass die Filmfigur „Miss Moneypenny“ kein bezeichnungsfähiges Werk ist und ihr Name deshalb keinen Werktitelschutz genießt. Die Bezeichnung „Moneypenny“ dürfe daher zur Bewerbung von Sekretariatsdienstleistungen und Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen verwendet werden (Az. I ZR 219/24).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese