Der BGH hat entschieden, dass die Filmfigur „Miss Moneypenny“ kein bezeichnungsfähiges Werk ist und ihr Name deshalb keinen Werktitelschutz genießt. Die Bezeichnung „Moneypenny“ dürfe daher zur Bewerbung von Sekretariatsdienstleistungen und Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen verwendet werden (Az. I ZR 219/24).
BFH zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II infolge der Mitgliedschaft in einer Bedarfsgemeinschaft
Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Berechnung der Fähigkeit zum Selbstunterhalt die nach §§ 2, 3 EStG ausgewiesenen und zugeflossenen Einkünfte