Der BGH hat entschieden, dass die Filmfigur „Miss Moneypenny“ kein bezeichnungsfähiges Werk ist und ihr Name deshalb keinen Werktitelschutz genießt. Die Bezeichnung „Moneypenny“ dürfe daher zur Bewerbung von Sekretariatsdienstleistungen und Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen verwendet werden (Az. I ZR 219/24).
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker