Gebrauchsgegenstände – wie hier auch Möbel – können nach denselben Maßstäben wie alle anderen Werke urheberrechtlich geschützt sein, wobei allein ihre Originalität maßgeblich ist und kein Vorrang des Geschmacksmusterrechts besteht. Für eine Verletzung kommt es lt. EuGH nicht auf Gesamteindruck oder Gestaltungshöhe an, sondern darauf, ob erkennbare kreative Elemente übernommen wurden (Rs. C-580/23).
Migrationshintergrund als Innovationsbooster
Gründer/innen mit Migrationshintergrund sind ein wichtiger Motor für Innovation in Deutschland, denn sie bringen öfter neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt. Trotz hoher Wachstums-