Laut VG Osnabrück liege bei der Klägerin eine tierschutzrechtliche Unzuverlässigkeit im Hinblick auf die gewerbsmäßige Hundezucht vor. Die Klägerin habe wiederholt gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen (Az. 2 A 241/24).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese