Das FG Baden-Württemberg hat eine Aussetzung der Vollziehung der Bescheide wegen Grundsteuerwert und wegen Grundsteuermessbetrag abgelehnt. Es reiche für eine Aussetzung der Vollziehung nicht aus, lediglich mitzuteilen, das Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig (Az. 2 V 442/25 und 2 V 440/25).
Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Wechsel des gewöhnlichen Arbeitsortes bei Arbeit in mehreren Staaten
Der EuGH stellt klar, wie das anwendbare Recht bei einem Wechsel des gewöhnlichen Arbeitsortes zu bestimmen ist (Rs. C-485/24).