Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf sollte ab 2026 durch die Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV die Regel werden. Doch kurz vor Jahreswechsel justierte der Deutsche Bundestag im Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes nach. Die geplante Neuerung warf einige Fragen auf. Das BMF gab dem DStV nun dankenswerterweise eine erste Einschätzung.
KI und Urheberrecht: Hanseatisches Oberlandesgericht weist Berufung zurück
Das OLG Hamburg hat die Berufung eines Fotografen gegen das klagabweisende Urteil des LG Hamburg zurückgewiesen. Der klagende Fotograf hatte sich gegen das sog. Text