Eilantrag gegen neues Vergütungsmodell für Hebammen ohne Erfolg

Die seit dem 1. November 2025 geltenden Neuregelungen zur Vergütung der freiberuflich tätigen Hebammen im sog. Hebammenhilfevertrag bleiben zunächst vollständig in Kraft. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. L 1 KR 258/25 KL ER).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge