Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss (Az. 191 C 11493/25).
Wer muss für die Schulbegleitung eines an Diabetes erkrankten Grundschulkindes aufkommen?
Das SG Frankfurt hat entschieden, dass die Krankenkasse – und nicht die Stadt – verpflichtet ist, die kontinuierliche medizinische Schulbegleitung eines an Diabetes Typ I