Risikoaufklärung bei Permanent Make Up

Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss (Az. 191 C 11493/25).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze“ (BT-Drs. 21/3947) ist eine Reaktion der Bundesregierung auf ein Mahnschreiben der EU-Kommission vom 03.10.2024,