Europäisches Nachlasszeugnis wird bei Einwänden nicht erteilt

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass auch nach vorangegangenem Erbscheinverfahren ein Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt werden kann, sofern hiergegen von einem anderem Beteiligten Einwände erhoben werden (Az. 21 W 96/23).

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