Das LG München I hat einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Amazon stattgegeben. Dieser argumentierte, dass die E-Mail „Änderung zu Prime Video“ irreführend sei, da sie den Kunden suggeriere, dass Amazon künftig nur noch ein Streamingangebot mit Werbung schulde (Az. 33 O 3266/24).
ZEW-Index verschlechtert sich weiter
Nach dem starken Einbruch der Erwartungen im März trüben sich diese lt. ZEW im April weiterhin ein. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt ebenfalls