Beschwerde zurückgewiesen – Meta muss Facebook vorerst transparenter machen

Das OVG Schleswig-Holstein hat in einem Eilverfahren die Beschwerde von Meta Platforms Ireland Limited gegen einen Beschluss des VG Schleswig-Holstein zurückgewiesen (Az. 6 MB 24/25). Darin ging es um die Frage, ob die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein einen Verstoß gegen sog. Transparenzpflichten durch den Dienst „Facebook“ feststellen und vorerst deren Einhaltung fordern darf.

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