Bildberichterstattung: Veröffentlichung von Fotos – Abgrenzung von Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz

Das OLG Frankfurt hat anhand von zwei angegriffenen Bildern einer Berichterstattung über den Urlaub des ehemaligen Profi-Tennisspielers Boris Becker und seiner Ehefrau die Grenzen zwischen noch zulässiger, die Privatsphäre berührender Bebilderungen, und unzulässiger Bebilderungen herausgestellt (Az. 16 U 156/24).

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