Änderung des BMF-Schreibens zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12. Dezember 2023

Das BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023 wird geändert und ist größtenteils ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden (Az. IV B 2 – S 1300/00510/012/002).

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