Das BMF hat ein Schreiben zur Veröffentlichung des BFH-Urteils I R 42/20 vom 05.12.2023 bekannt gegeben, in dem es zur Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Stellung nimmt (Az. IV B 2 – S 1301/01508/004/038).
WEG darf Teich vor der Terrasse stilllegen und neu bepflanzen
Das AG München wies die Klage einer Wohnungseigentümerin ab und entschied, dass die WEG den im Gemeinschaftseigentum stehenden Teich stilllegen und durch eine Bepflanzung ersetzen