Das Bundesamt für Justiz teilte mit, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 am 31.12.2025 endet, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Hierauf weist die WPK hin.
Eilantrag gegen Abstellort für Mülltonnen in Bad Vilbel ohne Erfolg
Das VG Gießen hat den Eilantrag eines Eigentümers eines Grundstücks in Bad Vilbel abgelehnt, mit dem dieser sich gegen die Zuweisung eines grundstücksfernen Müllbehälterstellplatzes richtete