Das VG Koblenz hat entschieden, dass die deutlich erhöhten Hundesteuersätze für Zweit- und Dritthunde rechtmäßig sind, da sie keine erdrosselnde Wirkung entfalten und die Ortsgemeinde Zell (Mosel) ihren weiten Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Steuersätze nicht überschritten hat (Az. 5 K 564/25.KO und 5 K 594/25.KO).
Abriss einer „Schrottimmobilie“ zu Recht angeordnet
Die Stadt Gelsenkirchen durfte den Abriss einer sog. Schrottimmobilie gegenüber der Eigentümerin anordnen. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 6 K 4422/23).