Das BMF teilt die Änderung der örtlichen Zuständigkeit für in Ungarn ansässige Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches der Abgabenordnung nach der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung mit (Az. IV D 1 – S 0123/00023/002/014).
Abriss einer „Schrottimmobilie“ zu Recht angeordnet
Die Stadt Gelsenkirchen durfte den Abriss einer sog. Schrottimmobilie gegenüber der Eigentümerin anordnen. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 6 K 4422/23).