Das OLG München hat in einem Anwaltshaftungsprozess klargestellt, dass der erste Anwalt in einem Regressverfahren weiterhin haftbar bleibt, auch wenn zusätzlich ein weiteres Verschulden des zweiten Prozessvertreters zu einem Schaden für die Mandantin (hier: ein ungünstiger Prozessvergleich) geführt hat (Az. 9 U 863/25 Bau e). Darauf weist die BRAK hin.
Steuersätze in Europa gleichen sich an
Das Update des Mannheim Tax Index 2025 zeigt: Die relative steuerliche Standortattraktivität verändert sich bei Niedrig- und Hochsteuerstandorten nur wenig. Jedoch steigen in mehreren mittel-