Gas- und Wärmepreisbremse: Frist für Erstattungsanträge der Versorger beim Bund wird für das erste Quartal bis zum 31. März verlängert

Die Antragstellung für die Erstattungsanträge der Versorger für das erste Quartal 2023 ist seit dem 9. Januar 2023 möglich. Die Frist für die Stellung dieser Anträge für das erste Quartal endete bislang Ende Februar. Sie wird jetzt bis Ende März 2023 verlängert.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Energiepreispauschale ist steuerbar

Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Der dies anordnende § 119 Abs. 1 Satz 1