Körperschaftsteuerliche Organschaft unter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht

Das BMF hat zu den Folgen der BFH-Urteile I R 33/22 und I R 17/21 vom 11.12.2024 Stellung genommen (Az. IV C 2 – S 2770/00048/001/044).

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