Gesetzentwurf für Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen

Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. So sieht es ein Entwurf der Bundesregierung (sog. Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz) vor (BT-Drs. 21/3484).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bundesrat will Mietpreisbremse nachschärfen

Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sog. Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen;