Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro Schenkungsteuer anfällt, weil es sich nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt (Az. 4 K 1564/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bundesregierung legt Daten-Governance-Gesetz vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Daten-Governance-Gesetz (BT-Drs. 21/3544) vorgelegt. Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance. Diese schaffe einheitliche