Der VGH Baden-Württemberg hat die Berufung der Klägerin, mit der sie erstrebte, mit einem Niqab Auto fahren zu dürfen, überwiegend zurückgewiesen. Das Verbot in § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO, das Gesicht so zu verhüllen oder zu verschleiern, dass der Führer eines Kraftfahrzeugs nicht mehr erkennbar ist, sei verfassungsgemäß (Az. 13 S 1456/24).
GREIX-Mietpreisindex Q4 2025: So viele befristete und möblierte Angebote wie noch nie
Die Angebotsmieten in deutschen Städten stiegen zum Jahresende 2025 schneller als die allgemeine Teuerung. Im Quartalsvergleich legten die Mieten im bundesweiten Durchschnitt um 1,0 Prozent