Kausalität einer berufsbedingten Corona-Schutzimpfung für das Ableben eines Berufsfeuerwehrmanns nicht feststellbar

Das VG Trier hat die Klage der Hinterbliebenen eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung seines Ablebens als Dienstunfall und Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine erhöhte Unfallhinterbliebenenversorgung abgelehnt (Az. 7 K 2200/25 .TR).

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