Rückforderung von Anwärterbezügen einer Steuerinspektorin rechtmäßig

Das VG Neustadt hat die Klage einer ehemaligen Finanzbeamtin gegen die Rückforderung von Anwärterbezügen durch das Land Rheinland-Pfalz abgewiesen (Az. 1 K 599/25.NW).

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