Die Bewertung des Dienstpostens eines Direktors des Amtsgerichts an einem Amtsgericht mit mehr als 50 Richterplanstellen mit der Besoldungsgruppe R 2 Landesbesoldungsordnung (LBesO) mit Amtszulage ist nicht verfassungswidrig. Dies hat das OVG NRW entschieden und damit die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des VG Aachen zurückgewiesen (Az. 1 A 709/21).
Drohnenflug über Dachgeschosswohnung: Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen
Das AG München hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Eigentümers einer Dachgeschosswohnung zurückgewiesen, weil der angekündigte Drohnenflug zur Dachvermessung für eine energetische