Mehr Flexibilität im Anwaltsnotariat: Bundesjustizministerium schlägt gesetzliche Anpassungen vor

Das Anwaltsnotariat soll für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver werden, zudem soll der Zugang dazu vereinfacht und familienfreundlicher gestaltet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen soll es möglich sein, das Amt auch über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus auszuüben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 16.02.2026 veröffentlicht hat.

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