Das LG Flensburg entschied, dass der Ehemann die infolge eines Betrugsanrufs und einer manipulierten Echtzeit-Überweisung erlangten 29.000 Euro wegen fehlenden Rechtsgrundes und verschärfter Haftung zurückzahlen muss, während gegenüber der Ehefrau mangels Kenntnis kein Anspruch besteht (Az. 2 O 98/25).
Keine Diskriminierung: Satzungsmäßige Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer verstößt nicht gegen das AGG
Grundsätzlich kann eine Kapitalgesellschaft in ihrer Privatautonomie nur in dem Umfang beschränkt werden, in welchem eine unsachliche Diskriminierung in Betracht kommt. Dies ist nicht der