Die Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 sieht vor, dass die EU-Antigeldwäschebehörde, AMLA, bis 10.07.2026 Entwürfe technischer Regulierungsstandards (RTS) zu den Informationen, die für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden notwendig sind, ausarbeitet und der EU-Kommission zur Annahme vorlegt. Nun hat die AMLA eine bis zum 08.05.2026 andauernde Konsultation dazu eingeleitet.
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei ausländischer Fluggesellschaft
Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der am Stationierungsort Flughafen BER gewählte Betriebsrat einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland auch vor der rechtskräftigen Entscheidung