Das VG Düsseldorf hat ihre Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht, ob die Regelungen über die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 und 2014 verfassungsgemäß sind, zurückgenommen. Die Kammer wird nun erneut prüfen, ob die Besoldung mit dem sog. Alimentationsprinzip nach Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vereinbar war (Az. 26 K 279/14, 26 K 2275/14, 26 K 6317/14, 26 K 258/15).
Wegen Nähe zur Identitären Bewegung – Rechtsanwalt darf nicht in Bundeswehr dienen
Ein Rechtsanwalt, der an einer Demonstration und weiteren Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen hat, wird nicht weiter von der Bundeswehr zu Dienstleistungen herangezogen. Das hat