Reiseveranstalter muss über Ausreisebestimmung informieren

War es rechtens, dass die Fluggesellschaft die Beförderung in das Urlaubsland verweigert hat, nur weil das digitale Einreiseformular beim Check-In nicht vorlag? Das LG München II hat diese Frage zwar nicht beantwortet, den Pauschalreiseveranstalter gleichwohl zur Rückzahlung des Reisepreises und zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az. 6 O 3835/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge