Die Bundesregierung will die private Altersvorsorge reformieren. Ihren Gesetzentwurf „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4088) hat der Bundestag am 26.02.2026 in 1. Lesung beraten.
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß §