Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Aushang seiner Anzeigen im Infokasten der WEG. Die WEG kann dem Wohnungseigentümer jedoch den Zugang zu einem Online-Verwaltungsportal für Mitglieder nicht verwehren. So entschied das AG München (Az. 1291 C 23031/24 WEG).
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit dem BMF-Schreiben wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 122a geändert (Az. IV D 1 – S 0062/00122/001/001).