Keine Autobahnmaut für Garten- und Landschaftsbaubetriebe

Garten- und Landschaftsbaubetriebe müssen für die Nutzung von Bundesautobahnen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen keine Mautgebühren entrichten. Das hat das VG Berlin in drei Eilverfahren entschieden (Az. VG 38 L 126/26 u. a.).

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