Verkehrssicherungspflicht bei Altstadtpflaster

Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht einer Stadt bei einem Sturz auf historischem Altstadtpflaster? Begründet eine mehrere Zentimeter große Lücke (hier: 2-3 cm) in der Bepflasterung einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 1 O 9/25).

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