Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass der Forderungskauf ohne Übernahme des Forderungseinzugs keine Factoringleistung und keine Einziehung von Forderungen darstellt, sondern vielmehr einen steuerfreien Umsatz „im Geschäft mit Forderungen“ i. S. d. § 4 Nr. 8c UStG bzw. Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL (Az. 5 K 125/24 U).
Faire Mobilität von Arbeitskräften: EU-Kommission begrüßt Zustimmung der Mitgliedstaaten zu neuen Regeln
Überarbeitete Regeln zur Arbeitskräftemobilität sollen es den Menschen in Europa erleichtern, in anderen Mitgliedstaaten zu arbeiten, zu leben oder in den Ruhestand zu gehen. Gleichzeitig