Erklärt eine Anwältin oder ein Anwalt für einem Mandanten ausdrücklich nur die Anfechtung und den Widerruf des Kaufvertrags, kann die Erklärung lt. BGH dennoch so ausgelegt werden, dass die Käuferin damit konkludent auch den Rücktritt von dem Vertrag erklärt hat (Az. VIII ZR 37/24).
Digitalisierung der Wirtschaft: Fast jedes Unternehmen beschäftigt sich mit KI
Künstliche Intelligenz entwickelt sich zum wichtigsten Treiber der Digitalisierung in der deutschen Wirtschaft. Inzwischen nutzen 41 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten KI, weitere 48