Keine Abgabe unbefüllter Ersatztanks für elektronische Zigaretten an Kinder und Jugendliche

Der BGH entschied, dass beim Verkauf und Versand von unbefüllten Ersatztanks für elektronische Zigaretten im Wege des Versandhandels sichergestellt werden muss, dass keine Abgabe an Kinder und Jugendliche erfolgt (Az. I ZR 106/25).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge