Die EU-Kommission hat zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen: bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie, der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. und dem Gebäudesanierungsplan gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Faire Mobilität von Arbeitskräften: EU-Kommission begrüßt Zustimmung der Mitgliedstaaten zu neuen Regeln
Überarbeitete Regeln zur Arbeitskräftemobilität sollen es den Menschen in Europa erleichtern, in anderen Mitgliedstaaten zu arbeiten, zu leben oder in den Ruhestand zu gehen. Gleichzeitig