EuGH zum Kündigungsrecht bei Vertragsänderung des TK-Anbieters nach EuGH-Urteil

Der EuGH hat entschieden, dass ein Teilnehmer seinen Vertrag über Internetzugangsdienste ohne Kosten kündigen kann, wenn eine Vertragsänderung zur Anpassung an eine Entscheidung des Gerichtshofs vorgenommen wird (Az. C-514/24).

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