Das AG München entschied, dass ein Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Erstattung eines von ihm bereits selbst an den Geschädigten gezahlten Schadens gegen seine Haftpflichtversicherung hat (Az. 172 C 8761/25).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese